Diese Zeichnungen bzw. Schnittzeichnungen meines Gesellenstücks unterliegen meinem zeichnerischen und gestalterischen Urheberrechts.
Weitergabe an Dritte und/oder Vervielfältigungen ist ohne vorherige Genehmigung meinerseits nicht gestattet. Missachtung dieser wird Strafrechtlich verfolgt!






Es ist vollbracht. Am 06.07.2010 habe ich mein Gesellenstück in der Handwerkskammer abgegeben. Drei Tage später – am 09.07.2010 – wurde ich mit der Gesamtnote “Befriedigend” losgesprochen!
